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Sind Verfehlungen des Standes der Technik grob fahrlässig?

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Im B2B Bereich kann Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden (siehe  §309-310 BGB  bzw.  OGH RS0016582 ). Die Gewährleistung kann bei B2B maximal auf 1 Jahr verkürzt werden und auch hier kommt es auf den Grad der Fahrlässigkeit an. Aus diesem Grund findet man auch in vielen Softwareverträgen den Ausschluss der Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bei leichter Fahrlässigkeit. Es stellt sich daher die Frage: "Sind Verfehlungen des Standes der Technik leicht oder grob fahrlässig?" Grobe Fahrlässigkeit ist gesetzlich nicht exakt von leichter Fahrlässigkeit abgegrenzt.  Darunter wird im Allgemeinen folgendes verstanden: Ein Handeln, bei dem die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt worden ist. Ein Verhalten, das einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde. 1 Wird bei Verfehlungen des Standes der Technik also die erforderliche Sorgfalt in einem ungewöhnlich hohen Mape verletzt? Unterlau...

Was, wenn man den Stand der Technik nicht einhalten kann?

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Es gibt Situationen, wo es nicht möglich ist Software am Stand der Technik zu entwickeln bzw. zu halten. Das kann vielerlei Gründe haben - z.B. dass der Releasetermin feststeht und bekannte Mängel hinsichtlich des Standes der Technik nicht rechtzeitig beseitigt werden können, oder dass aus fachlichen Gründen Libraries verwendet werden müssen, die selbst nicht dem Stand der Technik entsprechen. Wie kann man in diesen Fällen Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen vermeiden? Zunächst einmal sollte geprüft werden, ob der Stand der Technik tatsächlich nicht erreicht werden kann. Releasetermine sind beispielsweise meist willkürlich festgelegt und eine Verschiebung des Termins ist mehr im Interesse des Unternehmens, als eine zeitgerechte Release einer dann mangelhaften Software. In den meisten Fällen wäre das die wirtschaftlichere Variante . Das lässt sich aber nicht in allen Fällen machen. Was dann? Muss man darauf hoffen, dass die Mängel nicht aufgedeckt werden, keinen Schaden ver...

Stand der Technik für interne Software?

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Angenommen ein Unternehmen entwickelt oder verwendet Software, die rein für den internen Gebrauch gedacht ist. Die Software wird also weder verkauft noch verschenkt, noch kann sie von anderen als den Mitarbeitern des Unternehmens verwendet werden. Muss so eine Software dem Stand der Technik entsprechen? Üblicherweise wird diese Frage mit "Nein" beantwortet. Interne Software ist ja wie ein Werkzeug: Wenn es mangelhaft ist, so kann das ja nur dem eigenen Unternehmen schaden. Ganz so einfach ist die rechtliche Lage aber nicht: Unternehmenshaftung:  Es können durch mangelhafte interne Software (so wie bei mangelhaften Werkzeugen) Personen zu Schaden kommen - z.B. durch eine Verfehlung des Standes der Technik gemäß Datenschutzrecht (vgl.  §32 DSGVO ) bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Schäden für die das Unternehmen genauso wie bei extern erreichbarer Software haftet. ➝ Die Nicht-Einhaltung des Standes der Technik darf zu keinen Schäden außerhalb des Unternehmens (z.B...

Muss Software am Stand der Technik sein?

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Wer Software schreibt, macht sich oft Gedanken darüber, welche Techniken und Technologien denn für die Software geeignet sind. Aber müssen diese auch dem Stand der Technik bei Software entsprechen? Was kann den passieren, wenn Software nicht dem Stand der Technik entspricht? Entwickelt man Software, so muss diese Tätigkeit, so wie auch die entstandene Software wie jede Dienstleistung bzw. jedes Produkt zumindest den Regeln der Technik entsprechen. Ansonsten drohen Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen. Die (allgemein anerkannten) Regeln der Technik gehören zu den „Beschaffenheiten, die … üblich und vom Käufer erwartbar sind“ ( §434 BGB ) bzw. „gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften“ ( § 922 ABGB ). 1 Entspricht ein Produkt oder eine Dienstleistung wie Software oder Softwareentwicklung nicht den Regeln der Technik (ohne dass dieser Mangel explizit vereinbart wurde), so kann gemäß Gewährleistungsrecht ( § 437ff BGB bzw. § 932 ABGB ) der Käufer eine Verbesserung verlangen...
CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento