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Abnahmeverweigerung bei Software

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Software ist zum Abnahmezeitpunkt erfahrungsgemäß oft nicht am Stand der Technik .  Entspricht ein Produkt bzw. eine Dienstleistung zum Abnahmezeitpunk (~ "Zeitpunkt des Gefahrenübergangs") nicht dem Stand der Technik, so handelt es sich um einen Mangel. Gemäß Gewährleistungsrecht ( § 437ff BGB  bzw.  § 932 ABGB ) kann der Käufer nun Austausch oder Verbesserung verlangen und wenn diese Maßnahmen nicht zielführend oder unzumutbar ist, vom Vertrag zurücktreten bzw. bei geringfügigen Mängeln eine Preisminderung verlangen. Dazu muss aber zunächst einmal die Abnahme verweigert werden. Mit der Abnahme würde der Auftraggeber nämlich bestätigen, dass der Auftragnehmer seinen Leistungspflichten nachgekommen sei. Nur bei geringfügigen Mängeln (z.B. teilweise Verfehlung der Einhaltung von Naming-Conventions, Einsatz von Libraries mit veralteten aber noch gewarteten Versionen) fehlt die rechtliche Grundlage, um die Abnahme zu verweigern. Die Mängel müssen aber dennoch im Rahme...

Ist Software üblicherweise am Stand der Technik?

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Als Gerichtssachverständiger muss ich oft bewerten, ob eine Software dem Stand der Technik entspricht - ob aus technischen Gründen beispielsweise die Abnahme der Software verweigert, Nachbesserungen verlangt oder Schadenersatz gefordert werden kann. Meine Erkenntnis daraus ist: Software, auch die von den besten Mitarbeitern der renommiertesten Unternehmen, entspricht meiner Erfahrung nach in vielen Fällen nicht dem Stand der Technik. Das ist meine persönliche Einschätzung, die - da ich zumeist bei Individualsoftware und oft erst bei für den Auftraggeber offensichtlichen Problemen beigezogen werden - vielleicht nicht dem Durchschnitt von Software entspricht. Es ist also notwendig genauer darzulegen, welche Beobachtungen ich immer wieder mache, dass ich zu dieser Einschätzung komme: Einsatz ohne Einsatzfähigkeit:  Beinahe jede von mir untersuchte Software wurde ohne Wissen zu ihrer Einsatzfähigkeit in Betrieb genommen. " Die Release war für heute angekündigt ", " Alle Sto...
CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento