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Service Level Agreements für Softwarewartung

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Wartungsverträge sollten Service-Level Agreements  (SLAs) enthalten oder darauf verweisen. Ansonsten ist unklar was, in welchem Umfang, bis wann im Rahmen des Wartungsvertrages gemacht wird. Diese Service-Levels sind üblicherweise pönalisiert um auch ein Druckmittel in der Hand zu haben, wenn sie nicht erreicht werden. Üblicherweise werden die Service-Levels aber derart vereinbart, dass sie zwar leicht zu messen sind, aber dennoch wenig Nutzen haben: Oft sind SLAs gar nicht einhaltbar oder fokussieren auf Dinge, die nichts bringen: SLAs sollten sich nicht an dem orientieren, was möglich ist, sondern daran, was nützlich ist: Beispielsweise macht es keinen Sinn eine höhere Verfügbarkeit als nötig oder Hochverfügbarkeit außerhalb der Betriebszeiten zu vereinbaren. Andererseits bedeutet das, dass SLAs potentiell sehr herausfordernd sein können. Aber nur wenn diese Herausforderungen gemeistert werden, sind die diesbezüglichen SLAs auch nützlich.  → Damit SLAs nützlich sind, müss...

Vertraglicher Umgang mit Fehlern

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Software hat üblicherweise Fehler - auch produktionsreife Software am Stand der Technik muss nicht völlig fehlerfrei sein . Fehler sind Mängel und gehören daher allesamt im Rahmen der Gewährleistung oder Wartung behoben. Doch welche zuerst? Was, wenn ein Fehler sich nicht beheben lässt. Und wie Fehler von Verbesserungswünschen abgrenzen? Das (und viel mehr) fehlt üblicherweise in Wartungsverträgen . Kritische Fehler müssen immer zeitnah gelöst werden. Tatsächlich?  Gemäß IEEE 1 ist die Kritikalität (impact bzw. severity) eines Fehlers: "Die aus Sicht des Software-Engineerings stärkste Auswirkung, die der Fehler hat bzw. haben könnte". Auch die ISTQB berücksichtigt die Kritikalität für Anwender nicht. 2   →  Möchte man sicherstellen, dass für die Anwender kritische Fehler zeitnah gelöst werden, so muss man das vertraglich festhalten. Dabei kann man sich einer Kategorisierung der Fehler nach Fehlerfolgen angelehnt an DIN 55350-31 bzw DIN 40080 bedienen und diesbe...
CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento