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Posts mit dem Label "Wartung" werden angezeigt.

Was tun, wenn die Wartung einer Software vorzeitig endet?

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Auch der beste Wartungsvertrag kann nicht verhindern, dass die Wartung vorzeitig eingestellt wird . Sei es, weil der Vertrag ausläuft, die Software aber weiter verwendet werden soll, sei es weil der Auftragnehmer den vertraglich geschuldeten Wartungsleistungen nicht nachkommt oder gar nicht nachkommen kann. Was kann und darf man in so einer Situation tun bzw. wie kann man so eine Situation entschärfen? Hier muss zunächst zwischen Software und Services unterschieden werden: Bei Services, also beispielsweise Software as a Service (SaaS) , wo die Software in der Cloud läuft und als Service angeboten wird, hat man keinen Wartungsvertrag, sondern einen Servicevertrag. Dieser sollte zwar sicherstellen, dass eine laufend gewartete Software als Service zur Verfügung gestellt wird, macht aber üblicherweise keinerlei Zusicherungen hinsichtlich der Lebensdauer des Services. Man hat hier weder technische noch vertragliche Möglichkeiten um Wartung (und Betrieb) der Software zu verlängern: Bei So...

Wartung vs. Change Requests vs. Weiterentwicklungen

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Während der Softwarewartung kommt es in den allermeisten Fällen auch zu fachlichen Änderungen oder Weiterentwicklungen. Diese werden unter dem Begriff Änderungsanforderungen bzw Change Request subsumiert, aber der Umgang mit ihnen in den seltensten Fällen in Wartungsverträgen behandelt. Dabei haben Fragen wie beispielsweise "Wer bezahlt / wartet diese Change Requests?" einen enormen Einfluss auf den Erfolg der Wartung einer Software. Bei Standardsoftware sind Change Requests technisch und juristisch problematisch und gehören daher unbedingt frühzeitig bedacht und im Wartungsvertrag behandelt: Spezifisch vs. allgemein sinnvoll: Es gibt Change Requests, die sind für alle Kunden einer Standardsoftware potentiell sinnvoll (bzw. haben zumindest keine negativen Auswirkungen) - und solche, die nur für einen oder wenige Käufer der Standardsoftware Sinn machen. Letztere müssen technisch derart vom Rest der Software getrennt werden, dass sie nur bei den Kunden bzw. Benutzern d...

Service Level Agreements für Softwarewartung

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Wartungsverträge sollten Service-Level Agreements  (SLAs) enthalten oder darauf verweisen. Ansonsten ist unklar was, in welchem Umfang, bis wann im Rahmen des Wartungsvertrages gemacht wird. Diese Service-Levels sind üblicherweise pönalisiert um auch ein Druckmittel in der Hand zu haben, wenn sie nicht erreicht werden. Üblicherweise werden die Service-Levels aber derart vereinbart, dass sie zwar leicht zu messen sind, aber dennoch wenig Nutzen haben: Oft sind SLAs gar nicht einhaltbar oder fokussieren auf Dinge, die nichts bringen: SLAs sollten sich nicht an dem orientieren, was möglich ist, sondern daran, was nützlich ist: Beispielsweise macht es keinen Sinn eine höhere Verfügbarkeit als nötig oder Hochverfügbarkeit außerhalb der Betriebszeiten zu vereinbaren. Andererseits bedeutet das, dass SLAs potentiell sehr herausfordernd sein können. Aber nur wenn diese Herausforderungen gemeistert werden, sind die diesbezüglichen SLAs auch nützlich.  → Damit SLAs nützlich sind, müss...

Vertraglicher Umgang mit Fehlern

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Software hat üblicherweise Fehler - auch produktionsreife Software am Stand der Technik muss nicht völlig fehlerfrei sein . Fehler sind Mängel und gehören daher allesamt im Rahmen der Gewährleistung oder Wartung behoben. Doch welche zuerst? Was, wenn ein Fehler sich nicht beheben lässt. Und wie Fehler von Verbesserungswünschen abgrenzen? Das (und viel mehr) fehlt üblicherweise in Wartungsverträgen . Kritische Fehler müssen immer zeitnah gelöst werden. Tatsächlich?  Gemäß IEEE 1 ist die Kritikalität (impact bzw. severity) eines Fehlers: "Die aus Sicht des Software-Engineerings stärkste Auswirkung, die der Fehler hat bzw. haben könnte". Auch die ISTQB berücksichtigt die Kritikalität für Anwender nicht. 2   →  Möchte man sicherstellen, dass für die Anwender kritische Fehler zeitnah gelöst werden, so muss man das vertraglich festhalten. Dabei kann man sich einer Kategorisierung der Fehler nach Fehlerfolgen angelehnt an DIN 55350-31 bzw DIN 40080 bedienen und diesbe...

Ab wann beginnt die Softwarewartung?

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Softwarewartungsverträgen fehlen erfahrungsgemäß viele Vereinbarungen , die für eine gelungene Softwarewartung geklärt werden sollten. Beispielsweise fehlt oft eine Vereinbarung hinsichtlich des Beginns der durch den Wartungsvertrag abgedeckten Wartungstätigkeiten. Dieser Blogpost enthält die diesbezüglich in der Praxis oft angetroffenen Mängel (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Gewährleistung vs. Wartungsbeginn:  Zumindest ein Teil der Wartungstätigkeiten (korrektive und präventive Wartung) sind bereits durch Gewährleistungsansprüche abgedeckt. Diese Ansprüche können auch im B2B Bereich vertraglich nicht ausgeschlossen (nur auf max. 1 Jahr verkürzt) werden.  → Es ist in einem Wartungsvertrag daher sinnvollerweise abzuklären, wie inhaltlich und finanziell während der Gewährleistungsphase mit Wartungstätigkeiten umzugehen ist. Gewährleistung für Mängelbehebung vs. Wartungsbeginn:  Werden - wie bei Software üblich - innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel entdeckt (z.B...

Was fehlt den meisten Wartungsverträgen?

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Wer Software entwickeln lässt, oder Standardsoftware kauft, muss auch mit nicht unerheblichen Wartungskosten rechnen. Diese werden oft vertraglich über einen jährlichen Pauschalbetrag, der sogenannten "Wartungspauschale" geregelt. Doch welche Tätigkeiten umfasst Softwarewartung, egal ob pauschaliert oder nicht? Blöde Frage - das ist ja ohnedies alles vertraglich vereinbart. Nein - ist es leider nicht. Die meisten der folgenden Fragestellungen werden durch die Wartungsverträge, die mir bisher untergekommen sind, nicht geregelt: Umfasst die Wartung neben der korrektiven auch die präventive Wartung  - die Behebung von Fehlern, die dem Auftragnehmer bekannt, aber beim Auftraggeber noch nicht in Erscheinung getreten sind? Umfasst die Wartung auch die perfektionierende Wartung - die Verbesserung von Attributen wie etwa der Usability, Performance oder Wartbarkeit? Darunter fällt u.A. die Behebung von technischen Schulden durch Reengineering, Refactoring usw. Umfasst die Wartung ...

Aufwand perfektionierender und adaptiver Wartung

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Neben dem nicht unerheblichen  Aufwand für präventive und korrektive Wartung muss man in der IT gemäß IEEE 1  mit Aufwand für perfektionierende (Verbesserung von Attributen wie Performanz, Usability, Wartbarkeit) und adaptive Wartung (Anpassung an veränderte Bedingungen der Umgebung) rechnen. Ansonsten veraltet die Software und muss potentiell schon nach wenigen Jahren durch neue Software ersetzt werden Aufwand perfektionierender Wartung  (Verbesserung von Attributen) Dabei handelt es sich um alle nicht-funktionalen Anforderungen wie beispielsweise Performanz, Usability und Wartbarkeit der Software. Dazu gehört beispielsweise auch sämtliche in der ISO/IEC 25000 Normenreihe beschriebenen Qualitätsanforderungen. In der Praxis sind einige der geforderten Attribute (insbesondere die Wartbarkeit der Software) zum Einsatzzeitpunkt oft nicht erfüllt. Deren Erreichung (bzw. die Erreichung des diesbezüglichen Standes der Technik, wenn diesbezügliche Vereinbarungen fehlen) fäl...

Mit wieviel Aufwand muss man in der Softwarewartung rechnen?

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Softwarewartung ist gemäß IEEE 1 die "Veränderung eines Softwareprodukts nach dessen Auslieferung, um Fehler zu beheben, Performanz oder andere Attribute zu verbessern oder Anpassungen an die veränderte Umgebung vorzunehmen". Daraus lassen sich folgende Aufwandsfaktoren ableiten: Fehlerbeseitigung: Die Beseitigung von beim Anwender auftretenden (korrektive Wartung) bzw. anderweitig bekannten (präventive Wartung) Fehlern. → Kennt man die Anzahl an pro Jahr zu beseitigenden Fehlern und den durchschnittlichen Aufwand für die Fehlerbeseitigung, lässt sich dieser Aufwandsfaktor leicht eruieren. Verbesserungen von Attributen: Die Verbesserung von Attributen wie Performanz, Usability, Wartbarkeit (perfektionierende Wartung). Dazu gehört beispielsweise sämtliche in der ISO/IEC 25000 Normenreihe beschriebenen Qualitätsanforderungen. → Bei einer einsatztauglichen Software müssen diese Attribute alle gemäß Vertrag erfüllt sein. Diesbezüglich ist nur dann Aufwand zu erwarten, w...

Muss Software am Stand der Technik gehalten werden?

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Software veraltet schnell. Neue Techniken und Technologien übertreffen bestehende oft nach wenigen Jahren. Neue Versionen der verwendeten Technologien kommen meist in noch kürzeren Abständen (Monate, Wochen) und ersetzen oft zwangsweise (Security-Fixes, Bugfixes, Supportende) die alten Versionen: Software bleibt nur am Stand der Technik, wenn sie auch laufend am Stand der Technik gehalten wird. Die Frage, die sich stellt, ist, ob man aus legalen Gründen Software am Stand der Technik halten muss.  Ist es legal veraltete Software zu betreiben oder im Rahmen der Wartung den Stand der Technik zu vernachlässigen? Die Antwort auf diese Frage ist wie so oft: "Kommt darauf an": Gemäß Datenschutzrecht (vgl.  §32 DSGVO ) ist der Stand der Technik während des gesamten Verarbeitungsvorgangs zu gewährleisten und demnach auf Basis einer Risikobeurteilung fortlaufend anzupassen.  ➝ Der Betreiber einer Software macht sich strafbar, wenn die Software hinsichtlich des Datenschutzrechtes n...
CC BY-NC-SA 3.0 AT Sebastian Dietrich, e-movimento